Vorübergehende Maskenpflicht ab der 4. Primarschulklasse
25. November 2021 – Der Regierungsrat hat die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-Pandemie im Bildungsbereich als Reaktion auf die steigenden Fallzahlen angepasst. Ab dem 1. Dezember gilt eine generelle Maskentragpflicht an der Volksschule. Davon betroffen sind alle Schülerinnen und Schüler ab der 4. Primarschulklasse sowie alle Lehrpersonen und weitere an der Volksschule beschäftigte Personen.
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