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Teilrevision des Bildungsgesetzes

15. Februar 2023 – Seit dem 1. Januar 2021 ist das revidierte Bildungsgesetz im Bereich der Ausbildungsbeiträge (Stipendienreform) in Kraft. Die mit der Stipendienreform beabsichtigte gerechtere Verteilung von Ausbildungsbeiträgen wurde erreicht, allerdings auf Kosten der Bearbeitungsdauer. Diese konnte mittlerweile zwar verkürzt werden, entspricht aber noch nicht den Erwartungen. Die bisherigen Verbesserungen wurden dank zusätzlicher befristeter Stellen und Prozessoptimierungen erreicht. Der Regierungsrat hat die Bildungsdirektion nun ermächtigt, eine Gesetzesvorlage zur Teilrevision des Bildungsgesetzes im Bereich Ausbildungsbeiträge auszuarbeiten.

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