Neues Kinder- und Jugendheimgesetz tritt in Kraft
28. Oktober 2021 – Auf den 1. Januar 2022 setzt der Regierungsrat das neue Kinder- und Jugendheimgesetz zusammen mit der neuen Kinder- und Jugendheimverordnung in Kraft. Es regelt die Angebote, Zuständigkeiten und Finanzierung erbrachter Leistungen zwischen den Beteiligten, also Eltern, Institutionen, Gemeinden und Kanton.
Link zum Beitrag