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Neues Kinder- und Jugendheimgesetz tritt in Kraft

28. Oktober 2021 – Auf den 1. Januar 2022 setzt der Regierungsrat das neue Kinder- und Jugendheimgesetz zusammen mit der neuen Kinder- und Jugendheimverordnung in Kraft. Es regelt die Angebote, Zuständigkeiten und Finanzierung erbrachter Leistungen zwischen den Beteiligten, also Eltern, Institutionen, Gemeinden und Kanton.

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