Änderung der Verordnung über die Alimentenhilfe
21. Oktober 2021 – Am 1. Januar 2022 tritt eine neue Verordnung des Bundes über die Inkassohilfe in Kraft. Zwecks Anpassung an das übergeordnete Bundesrecht hat der Regierungsrat eine Änderung der kantonalen Verordnung über die Alimentenhilfe verabschiedet.
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